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Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel sind Nahrungsprodukte. Sie sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Nahrungsergänzungsmittel können eine Vielzahl von Nährstoffen oder anderen Substanzen mit ernährungsphysiologischer Wirkung enthalten. Das können z. B. Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Aminosäuren, Fettsäuren, Ballaststoffe, Pflanzen oder Kräuterextrakte sein, die entweder einzeln oder in Kombination in konzentrierter Form zugesetzt werden. Nahrungsergänzungsmittel werden in dosierter Form angeboten, zum Beispiel als Tabletten, Kapseln, Dragees, aber auch als Pulver und Flüssigkeiten zur Einnahme in kleinen abgemessenen Mengen. Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln sind Nahrungsergänzungsmittel u. a. mit einer Verzehrempfehlung gekennzeichnet und tragen weitere spezifische Informationen für Verbraucher/innen, z. B. dass sie außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufbewahrt werden sollten. Per Definition dürfen die Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln keine pharmakologische Wirkung haben. Wenn ein solches Produkt pharmakologische Wirkungen hat, ist es ein zulassungspflichtiges Arzneimittel.

Welche Stoffe dürfen Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden und in welchen Mengen?

Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) regelt, welche Vitamine und Mineralstoffe und welche ihrer Verbindungen Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden dürfen. Darüber hinaus dürfen Nahrungsergänzungsmitteln weitere Nährstoffe und sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zugesetzt werden. Welche Stoffe (z. B. Aminosäuren, Fettsäuren, Ballaststoffe, Pflanzen, Kräuterextrakte usw.) das im Einzelnen sein können, ist gegenwärtig nicht geregelt. Allerdings sind in Deutschland bestimmte Stoffe den Zusatzstoffen gleichgestellt, womit sie einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt unterliegen: Sie dürfen Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln nur dann zugesetzt werden, wenn sie ausdrücklich durch Rechtsvorschrift für den jeweiligen Zweck zugelassen wurden.

Verbindliche Höchstmengen für Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. Bereits in der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie (Richtlinie 2002/46/EG) ist jedoch grundsätzlich vorgesehen, europaweit gültige Höchstmengen für Vitamine und essenzielle Mineralstoffe festzusetzen. Aus Sicht der Risikobewertung sind einheitliche europäische Höchstmengen wünschenswert. Das BfR hat in 2018 seine Vorschläge für Höchstmengen für Vitamine und essenzielle Mineralstoffe überarbeitet, die auch Zufuhren über andere Nährstoffquellen, wie etwa angereicherte Lebensmittel, berücksichtigen (siehe Weißenborn, A., Bakhiya, N., Demuth, I. et al. J Consum Prot Food Saf (2018) 13: 25.

Wie sicher sind Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie müssen sicher sein. Die Verantwortung dafür, dass Nahrungsergänzungsmittel die Gesundheit nicht schädigen und Verbraucherinnen und Verbraucher durch Aufmachung und Werbung nicht täuschen, liegt primär bei den Lebensmittelunternehmern. Anders als Arzneimittel durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel jedoch kein behördliches Zulassungsverfahren, in dem die tatsächliche gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden muss. Das Produktangebot auf dem deutschen Markt wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung stichprobenweise kontrolliert.

Kann man Nahrungsergänzungsmittel bedenkenlos über das Internet kaufen?

Unabhängig vom Vertriebsweg gelten selbstverständlich auch für Nahrungsergänzungsmittel, die über das Internet angeboten werden, die einschlägigen deutschen und europäischen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Es sind jedoch Einzelfälle bekannt geworden, bei denen nicht verkehrsfähige Nahrungsergänzungsmittel über das Internet angeboten wurden. Ein Beispiel aus der Vergangenheit betrifft sogenannte Muskelaufbaupräparate. Untersuchungen der Überwachungsbehörden in Deutschland hatten gezeigt, dass einige Produkte, die über das Internet bezogen und als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet wurden, Anabolika enthielten, die nicht als Inhaltsstoffe angegeben waren.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet berücksichtigen, dass die Nutzung des Internets als Zugang zu weltweiten Märkten nicht nur Chancen bietet, sondern auch mit Risiken verbunden sein kann. Bei direktem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet bei Herstellern/Vertreibern im Ausland kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenen Produkte deutschen und europäischen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Weiterhin sollte vor dem Kauf sorgfältig geprüft werden, ob es sich um seriöse Anbieter handelt.

Ist eine Nahrungsergänzung nötig und sinnvoll?

Bei perfekter Ernährung bzw. optimaler Nährstoffzufuhr sind Nahrungsergänzungsmittel nicht notwendig. Eine einseitige oder unzureichende Ernährung kann jedoch dazu führen, dass zu wenige essenzielle Nährstoffe aufgenommen werden. In der Schwangerschaft und Stillzeit ist der Bedarf an bestimmten Nährstoffen erhöht. Bei älteren Menschen kann die Versorgung mit essenziellen Nährstoffen, z.B. als Folge von Kau- oder Schluckbeschwerden sowie von Appetitverlust, ungenügend sein. Auch chronisch Kranke können einen erhöhten Bedarf an essenziellen Nährstoffen haben. In diesen Fällen kann eine Ergänzung der Nahrung nötig oder sinnvoll sein. Wenn allerdings eine solche Nahrungsergänzung als zusätzliche Maßnahme bei der Behandlung oder Heilung von Krankheiten, wie einer chronischen Magen-Darm-Erkrankung angewandt wird, sollte sie in jedem Fall unter ärztlicher Kontrolle erfolgen.

Daten über die Nährstoffzufuhr deuten darauf hin, dass einige wenige Vitamine und Mineralstoffe, wie Vitamin D, Kalzium, Folsäure und Jod, in Deutschland von manchen Bevölkerungsgruppen nicht entsprechend den Zufuhrempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE e.V.) aufgenommen werden. Dies ist jedoch nicht generell mit einer Unterversorgung oder gar einem Mangel gleichzusetzen. In Einzelfällen kann eine Nahrungsergänzung sinnvoll sein. Zum Beispiel kann die Einnahme von zusätzlichem Kalzium für Menschen, die keine Milchprodukte verzehren, sinnvoll sein. Auch wird seit vielen Jahren Speisesalz mit Jod angereichert, um die Jodzufuhr in Deutschland auf breiter Basis zu verbessern.

Nichtsdestotrotz ist und bleibt die beste Ernährungsstrategie eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung mit viel Obst und Gemüse. Nahrungsergänzungsmittel sind dafür kein gleichwertiger Ersatz.

Wie erkennt man Nahrungsergänzungsmittel?

Ein wesentliches Erkennungsmerkmal von Nahrungsergänzungsmitteln ist, dass sie als solche, d.h. als „Nahrungsergänzungsmittel“, gekennzeichnet sein müssen. Zusätzlich zu den durch die sogenannte Lebensmittelinformationsverordnung VO (EU) Nr. 1169/2011 vorgeschriebenen Angaben müssen sie unter anderem Angaben über die empfohlene tägliche Verzehrmenge tragen, sowie einen Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf. Weiterhin müssen die Verpackungen Hinweise tragen, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten und dass sie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.

Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, sind derzeit in Deutschland sowohl in der Produktwerbung als auch auf der Verpackung verboten. Allerdings sind Aussagen zur Verringerung eines Krankheitsrisikos möglich, sofern sie nach der Verordnung (EG) 1924/2006 (sogenannte Health-Claims-Verordnung) von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich geprüft und von der EU-Kommission ausdrücklich zugelassen wurden.

Unterliegen Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland einer Zulassungspflicht?

Da Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel sind, gelten für sie die grundsätzlichen Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie alle weiteren unionsrechtlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Unter anderem müssen danach Lebensmittel sicher sein, Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen durch die Angaben auf der Packung nicht getäuscht werden und krankheitsbezogene Werbung ist untersagt - wobei Aussagen zur Verringerung von Krankheitsrisiken nach deren behördlicher Prüfung und Zulassung möglich sind.

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen keiner Zulassungspflicht. Gemäß der Verordnung für Nahrungsergänzungsmittel (NemV) müssen Nahrungsergänzungsmittel beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) registriert werden. Die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen tragen Hersteller und Vertreiber. Die Überwachung der im Handel angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder.

Können Nahrungsergänzungsmittel zusammen mit Arzneimitteln eingenommen werden?

Nahrungsergänzungsmittel sollten zusammen mit Arzneimitteln über längere Zeiträume nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt eingenommen werden. Wechselwirkungen mit bestimmten Arzneimitteln können nicht ausgeschlossen werden, und Wirkungen bestimmter Arzneimittel können abgeschwächt oder verstärkt werden, was die Therapie nachteilig beeinflussen kann.

Warum verwenden wir Braunglasflaschen?

Auf der Suche nach nachhaltigem Verpackungsmaterial kommt man an Glas nicht vorbei.

Wir haben uns daher entschieden unsere Produkte ausschließlich in lichtgeschütztes Braunglas

in Apothekerqualität abzufüllen.

Die dadurch entstehenden höheren Kosten nehmen wir bewusst in Kauf.

Das Braunglas bietet viele Vorteile:

  • Glas reagiert nicht mit anderen Elementen
  • Es ist ungiftig, hitzestabil und schützt den Inhalt zuverlässig vor Licht und Oxidation.
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  • Die braune Farbe des Glases entsteht durch die Beigabe bestimmter Oxide beim Herstellprozess.

Für Glas besteht ein etabliertes Recyclingsystem

Können Braunglasflaschen wiederverwendet werden?

Zur Wiederverwendung der Braunglasflaschen für andere Zwecke kann das Etikett durch 5 Minuten einweichen

in heißem Wasser leicht entfernt werden. Eventuelle Klebereste lassen sich mit etwas Spülmittel entfernen.